Veröffentlicht am 18. Mai 2020
Die Coronakrise hat einem bereits bekannten Kommunikationstool zu einem ungeahnten Höhenflug verholfen – der Videokonferenz. Eine Form der Besprechung, die den Verzicht auf persönlichen Kontakt zumindest lindert. Für die Kommunikation mit Mitarbeitern, Kunden, Partnern und Lieferanten wurde ganz schnell auf diesen Kanal gesetzt – so auch am Europäischen Patentamt in München. Das EPA hat unter dem sperrigen Namen: "Pilotprojekt zur Durchführung mündlicher Verhandlungen vor Einspruchsabteilungen als Videokonferenz", den geregelten Betrieb ohne physische Anwesenheit ermöglicht.
Am 21. April 2020 war Premierentermin für die erste Einspruchsverhandlung im modernen Modus. Anwälte Burger und Partner vertrat dabei den Kunden Kurt Mühlböck in der Sache um das Patent EP3111148B1. Der seit 2009 als Kooperationspartner für ABP in Wien tätige Patentanwalt Mag. Andreas Rossoll ist seit 2004 zugelassener Vertreter vor dem EPA und meinte nach der Verhandlung: "Die Diskussion und der Ablauf standen dem bisher Gewohnten um nichts nach. Die technische Qualität und besonders die Datenübertragung sollte man als perfekt bezeichnen." Von der inhaltlichen Seite konnte man auch eine Zurückweisung des Einspruchs der Gegenseite erreichen, weshalb aus Sicht von ABP und seines Mandanten von einer rundum gelungenen Verhandlung gesprochen werden kann.
ABP ist seit jeher Vorreiter im Bereich digitaler Integration im Arbeitsumfeld von Intellectual Property. Teil der ersten vollständigen Videokonferenz am EPA zu sein, war eine große Ehre, aber auch eine logische Konsequenz dieser Entwicklung.